ESG Informationspflichten

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor müssen Finanzberater ab dem 10.03.2021 Informationspflichten im Rahmen des eigenen Internetauftritts erfüllen.

Unsere derzeitige Positionierung dazu:

Wir verfolgen derzeit keine eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Wir beobachten jedoch die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und nachhaltige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen.

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

(Art. 4 Offenlegungsverordnung)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir jedoch nicht verantwortlich.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungsverordnung)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) wird ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte.

Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung?

Umwelt

Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Bereich unterteilen sich in physische Risiken und Transportrisiken. Physische Risken ergeben sich z. B. im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen. Direkte Folgen sind z. b. Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen und Stürme; indirekte Folgen können Zusammenbruch von Lieferketten oder die Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneter Konflikte sein. Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

Soziales

Soziale Risiken ergeben sich zum Beispiel aus der Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes oder anerkannter arbeitsrechtlicher Standards.

 

Unternehmensführung

Im Bereich Unternehmensführung können Risiken zum Beispiel durch Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern oder Korruption entstehen.

Weitere allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie im Merkblatt der BaFin

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html



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Volker Bellin
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